Lehnt ein Patient einen Hausarztvertrag ab - Behandlung nur noch im Notfall?
Der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV) meint, dass Patienten, die sich weigern, sich an den AOK-Hausarztvertrag zu binden, nur noch in absoluten Notfällen behandelt werden müssen.
Die AOK selbst wunderte sich über diese Aussage. Der AOK-Chef meinte, es dürfe keinen Unterschied geben zwischen Patienten, die sich an diesen Vertrag binden, und diejenigen, die es nicht tun.
Der Arzt, der sich in dem BHÄV-Rundschreiben äußerte, meinte, dass bei Personen, die verschiedene Hausärzte aufsuchen, eine genaue Diagnose und spätere Behandlung unmöglich sei. Deshalb stünde einem solchen Arzt auch zu, die Behandlung dieses Patienten zu verwehren.