Durchsuchungen bei Globalisierungsgegnern waren rechtswidrig
Laut dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe waren die Durchsuchungen der Wohnungen von Globalisierungsgegnern durch die Bundesanwaltschaft vor dem G8-Gipfel in Heiligendamm rechtswidrig, da die Bundesanwaltschaft nicht zuständig gewesen war.
Da durch die militanten G8-Gegner kein Zusammenschluss zu einer terroristischen Vereinigung stattfand, seien die Strafverfolgungsbehörden der Bundesländer zuständig gewesen und nicht die Bundesanwaltschaft, so der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, der auf Grund einer Beschwerde so entschied.
In verschiedenen Bundesländern wurden am 9. Mai 2007 insgesamt 40 Wohnungen, Büros und andere Räumlichkeiten durchsucht.