Lose Blattsammlung wird nicht als Fahrtenbuch anerkannt
Nach Angaben der Deutschen Anwaltshotline entschied der Bundesfinanzhof, dass eine lose Blattsammlung kein rechtlich einwandfreies Fahrtenbuch darstellt.
In dem konkreten Fall hatten die Geschäftsführer einer Firma eine Blattsammlung bei der Steuerbehörde eingereicht, die nur mit einer Heftleiste zusammengebunden war.
Eine Prüfung der verschiedenen Fahrten (privat oder geschäftlich) war für die Beamten nicht durchführbar, aus diesem Grund wurde die Blattsammlung nicht als Fahrtenbuch freigegeben.