OLG Karlsruhe: Soft-Air-Waffen über 0,08 Joule nicht mehr an Kinder verkaufen
Das Oberlandesgericht in Karlsruhe hat jetzt ein Grundsatzurteil erlassen, nach dem es verboten ist, Soft-Air-Waffen mit über 0,08 Joule an Kinder zu verkaufen. Laut dem Innenministerium war es über 14-Jährigen gestattet, solch eine Waffe zu kaufen.
Im Jahr 2004 hatte das Bundesinnenministerium das Bundeskriminalamt (BKA) angewiesen, dass Soft-Air-Waffen bis zu 0,5 Joule frei zu erwerben sind. Dies geschah im Hinblick auf EU-Richtlinien.
Das OLG erklärte diese BKA-Bestimmung jetzt als unverbindlich, da im Waffengesetz eindeutig 0,08 Joule steht. Das Karlsruher Gericht ist das erste in Deutschland, das die Vorgaben des Bundesinnenministeriums verstärkt.