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26.02.04 10:05 Uhr
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Vierfacher Kinderschänder bekommt ambulante Psychotherapie

Im Bezirksgericht Zürich wurde am Mittwoch ein Mann (44) für schuldig befunden, sexuelle Handlungen an vier kleinen Mädchen vorgenommen zu haben.

Zwei der minderjährigen Opfer, denen er sich unsittlich genähert hatte, sind die Töchter von einem befreundeten Ehepaar. Zudem missbrauchte er seine Rolle als Schutzbefohlener, indem er seine beiden fünf- und elfjährigen Pflegekinder vergewaltigte.

'Er habe keine Erklärung für seine Verfehlungen', sagte der Mann zu seiner Verteidigung. Das Gericht änderte die vorgesehene dreijährige Haftstrafe zugunsten des Täters in eine ambulante Psychotherapie um und gab dem Antrag der Verteidigung statt.


WebReporter: sternthaler
Rubrik:   Brennpunkte / Rechtsstreit
Schlagworte: Kind, Kinderschänder, Psycho, Psychotherapie
Quelle: www.baz.ch
Meinung des Autors zum Thema:
 
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Kaum zu glauben, aber in der Schweiz sind die Richter ja noch lascher als bei uns. Wenn schon Psychotherapie, dann in einer geschlossenen Anstalt. Dieses Gerichtsurteil kann ich nicht nachvollziehen.
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36 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen Ambulante Psychotherapie?   
 
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26.02.2004 10:20 Uhr von rheih
Das darf ja wohl nicht wahr sein???

Aber auch die ursprüngliche Gefängnisstrafe von drei Jahre ist lächerlich...

Da vergeht sich jemand an vier kleinen Kindern und sagt er habe keine Erklärung dafür???

Absolut lächerlich!

Der Mann gehört für den Rest seines Lebens eingesperrt und nicht auf freien Fuß!
Kommentar ansehen *seufz   
 
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26.02.2004 10:31 Uhr von spectrum
*seufz*

Leute, denkt nach.

Warum schreit eigentlich jeder danach, der Täter müsse lebenslang eingesperrt/kastriert/sonstwie gequält werden?

Es geht doch in erster Linie darum, daß sich solche Taten nicht wiederholen sollen - *WENN* man das per Psychotherapie erreichen kann, ist das doch in Ordnung. Der Betroffene kann wieder normal weiterleben (= kostet kein Steuergeld), schadet nicht mehr und kann per Auflage dazu verpflichtet werden, das Opfer in Zukunft zu meiden.

Gut - wenn es nicht funktioniert ist das schlecht. Hier muß man ansetzen und prüfen, inwieweit die Therapie sicher ist - jedenfalls ist sie aber erfolgreicher, als man glaubt.


Ansonsten: Wir wissen nicht, was der Täter getan hat.

Wenn man im StGB nachsieht, ist jede Art sexueller Handlung eine "Vergewaltigung", wenn sie gegen den Willen des Opfers geschieht - das, was man üblicherweise als Vergewaltigung sieht (= erzwungener Geschlechtsverkehr) ist *ein schwerer Fall* von Vergewaltigung.

D.h.: Kann gut sein, daß der Täter seine Opfer "nur" angetatscht hat (was schlimm genug ist, aber IMHO weniger schlimm als erzwungener Beischlaf).
Kommentar ansehen @Spectrum,....   
 
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26.02.2004 10:37 Uhr von loboogriiz
Wenn es dir wirklich danach gehen sollte, das er sowas nicht wiedermacht, dann wäre wohl der letzte Urteil aus dem Iran das richtige..

AAaaaaber, wo bleibt die Bestrafung???

Geht es hier wirklich nur noch dem Verbrecher zu helfen, wo bleibt die Genugtuung für die armen Kinder.

Sie werden Lebenlang Hass verspüren, eine Eliminierung dieser Person, würde wohl den Kindern eher helfen, diesen Hass zu überwinden.....
Kommentar ansehen Scheiß drecks verkackter Täterschutz!   
 
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26.02.2004 10:43 Uhr von torix
Den Type kann man auch hinter! verschlossenen Türen den Kopf verdrehen!
Ich find es eine riesen Frechheit was sich die richter da anmaßen. Da fällt mir auch gleich ein warum das so sein könnte......... Die Richter könnten ja auch mal auf der Anklagebank sitzen.
Kommentar ansehen da   
 
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26.02.2004 10:43 Uhr von nottefliess
hatt er ja nochmal glück gehabt in andere länder werden sie an einen kran gehangen.
Kommentar ansehen Demnächst   
 
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26.02.2004 10:47 Uhr von DavidssoN!
begehen Penner auf Deutschlands Strassen im Winter eine Vergewaltigung, damit sie 4 Monate im warmen verbringen dürfen und dann wieder raus können, pfffff.
Affenstall hier.
Da sollten man rigoros kurzen Prozess machen und solche Leute lebenslang, aber wirklich lebenslang wegsperren, damit sie sich in Ruhe überlegen können wie sie zu so kaputten Vorlieben gekommen sind.

... So far
Kommentar ansehen Keine Sorge,   
 
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26.02.2004 10:48 Uhr von haggismchaggis
der deutsche Rechtsstaat hält gegen die Barbarisierung auch nicht mehr lange durch. =)
Kommentar ansehen Sinn der Gerichte...   
 
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26.02.2004 10:49 Uhr von smoke-page
da es wohl immer wieder gerne verwechselt wird: Der Sinn unserer Gerichte besteht meiner Meinung nach *nicht* darin, Rache zu üben.
Der Hauptaspekt *muss* sein, die Gesellschaft zu schützen.

Und dies eben durch:
- Therapie
- Geldstrafe
- und nur wenns nicht anders geht: Haftstrafe (denn das kostet ne Menge Geld und unbegrenzt Platz ist ja auch nicht)

Daher schließe ich mich Spectrum durchaus an. Wenn einigermaßen sichergestellt werden kann (100%ig gehts natürlich nie), dass die Therapie dazu führt, dass es zu keiner Wiederholungstat kommt, wäre eine Haftstrafe blödsinnig. Und die Zeiten öffentlicher Folterungen und Hinrichtungen haben wir zum Glück fast hinter uns (mal von "Holt mich hier raus, ich bin ein Star" abgesehen).

Natürlich kann man jetzt das schreien anfangen, dass das doch ein Kinderschänder ist, und die Richter sind auch Kinderschänder und jeder der sagt, das Urteil sei richtig, ist ein Kinderschänder und überhaupt sind alle Kinderschänder - man kanns aber auch bleiben lassen.
Kommentar ansehen Sinn der Gerichte...   
 
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26.02.2004 11:03 Uhr von smoke-page
da es wohl immer wieder gerne verwechselt wird: Der Sinn unserer Gerichte besteht meiner Meinung nach *nicht* darin, Rache zu üben.
Der Hauptaspekt *muss* sein, die Gesellschaft zu schützen.

Und dies eben durch:
- Therapie
- Geldstrafe
- und nur wenns nicht anders geht: Haftstrafe (denn das kostet ne Menge Geld und unbegrenzt Platz ist ja auch nicht)

Daher schließe ich mich Spectrum durchaus an. Wenn einigermaßen sichergestellt werden kann (100%ig gehts natürlich nie), dass die Therapie dazu führt, dass es zu keiner Wiederholungstat kommt, wäre eine Haftstrafe blödsinnig. Und die Zeiten öffentlicher Folterungen und Hinrichtungen haben wir zum Glück fast hinter uns (mal von "Holt mich hier raus, ich bin ein Star" abgesehen).

Natürlich kann man jetzt das schreien anfangen, dass das doch ein Kinderschänder ist, und die Richter sind auch Kinderschänder und jeder der sagt, das Urteil sei richtig, ist ein Kinderschänder und überhaupt sind alle Kinderschänder - man kanns aber auch bleiben lassen.
Kommentar ansehen @smoke-page   
 
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26.02.2004 11:10 Uhr von torix
Hallo? Der ist vierfach Täter der weiterhin machen kann was er will!
Kommentar ansehen Rache...   
 
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26.02.2004 11:21 Uhr von Godiva
... macht solch eine Tat auch nicht ungeschehen. Wobei sich natürlich gleich der Gedanke aufdrängt, dass 3 Jahre Haft nicht wirklich als "Rache" angesehen werden könnten.
Wie dem auch sei - es bringt nichts, sich darüber aufzuregen; man kann es nicht verhindern. Ich rege mich eher darüber auf, dass immer mehr Hilfsorganisationen und Vereine für Opfer solcher Straftaten dicht machen müssen, da - wie soll's auch anders sein - die entsprechenden Gelder fehlen und die vorhandenen (meist von der Stadt gesponserten) viel "nützlicher" für andere Zwecke sind.


und @ Spectrum:
Dass der Täter die Kinder nicht "nur angetatscht" hat, kann man u.a. der Quelle entnehmen.

Kommentar ansehen So ein   
 
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26.02.2004 11:45 Uhr von MisterMint
dämliches Urteil!!!

@spectrum
" Es geht doch in erster Linie darum, daß sich solche Taten nicht wiederholen sollen - *WENN* man das per Psychotherapie erreichen kann, ist das doch in Ordnung. "

Bitte erst heilen, und DANN freilassen. Wer schützt denn die Kinder, falls die Therapie keinen Erfolg hat???
Kommentar ansehen @DavidssoN! @haggismchaggis   
 
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26.02.2004 11:56 Uhr von Sukulumu88
ich dache das währe laut der quelle in ch(schweiz) passiert :) und ned hier in de
Kommentar ansehen Vergewaltigung oder Nötigung   
 
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26.02.2004 12:16 Uhr von cocofixx
hallo Spectrum,
als Vergewaltigung bezeichnet das deutsche Strafrecht das Eindringen in die Scheide der Frau. Egal ob mit dem Penis, dem Finger oder einem Gegenstand.
Alles andere wäre sexuelle Nötigung.

Wie es in der Schweiz ist, weiß ich natürlich nicht.
Aber selbst wenn "nur" Nötigung damit gemeint war, dann ist eine ambulante Therapie doch wohl ein schlechter Witz.
Immerhin ist er dann trotz Behandlungsbeginn weiterhin in Freiheit. Und bis er geheilt ist, das kann dauern.
Eine tickende Zeitbombe also. Komisch, könnte der Vorfall nicht eventuell doch in Deutschland stattgefunden haben ? Von den Schweizern bin ich normalerweise anderes gewöhnt.
Kommentar ansehen vorschlag...   
 
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26.02.2004 12:21 Uhr von angelalfred
Richter, Staatsanwalt und Verteidiger in eine geschlossene Anstalt einweisen. Bitte erst in ca. 10 Jahren über eine Haftverschonung befinden.

Einmal so vorgehen und der normale Bürger wird vor solchen Staatsdienern für lange Zeit geschützt sein.
Kommentar ansehen ist doch OK !!!!   
 
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26.02.2004 12:22 Uhr von fumble
nur sollten sie ihm sein "Gemächt" vorher abschneiden und in einem Gurkenglas mitgeben.
Kommentar ansehen Sinn der Gerichte...   
 
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26.02.2004 12:54 Uhr von smoke-page
da es wohl immer wieder gerne verwechselt wird: Der Sinn unserer Gerichte besteht meiner Meinung nach *nicht* darin, Rache zu üben.
Der Hauptaspekt *muss* sein, die Gesellschaft zu schützen.

Und dies eben durch:
- Therapie
- Geldstrafe
- und nur wenns nicht anders geht: Haftstrafe (denn das kostet ne Menge Geld und unbegrenzt Platz ist ja auch nicht)

Daher schließe ich mich Spectrum durchaus an. Wenn einigermaßen sichergestellt werden kann (100%ig gehts natürlich nie), dass die Therapie dazu führt, dass es zu keiner Wiederholungstat kommt, wäre eine Haftstrafe blödsinnig. Und die Zeiten öffentlicher Folterungen und Hinrichtungen haben wir zum Glück fast hinter uns (mal von "Holt mich hier raus, ich bin ein Star" abgesehen).

Natürlich kann man jetzt das schreien anfangen, dass das doch ein Kinderschänder ist, und die Richter sind auch Kinderschänder und jeder der sagt, das Urteil sei richtig, ist ein Kinderschänder und überhaupt sind alle Kinderschänder - man kanns aber auch bleiben lassen.
Kommentar ansehen Ups - sorry für den dreifach eintrag...   
 
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26.02.2004 12:57 Uhr von smoke-page
"§$%§$" - Reload button, dachte damit wird nur das forum aktualisiert...

sorry

(ich weiß, so leute wie ich müssten eigentlich 10 jahre hinter gitter, danach hingerichtet und anschließen kastriert werden, damit die das nie wieder tun und ehrlich forumsteilnehmer nicht mehr belästigen können...) :-)
Kommentar ansehen grad das er nich weiss   
 
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26.02.2004 13:00 Uhr von privatkanzler
warum das passiert ist zeigt wie krank der mensch ist und wie potential gefährlich er für kleine mädchen ist

menschen die andere menschen auf so eine weise verletzen und nich wissen wie das passiert ist, gehören mindestens für immer weggesperrt in therapie
aber so jemanden, als richter, freirumlaufen zu lassen hat nix mehr mit verantwortungsgefühl zu tun
Kommentar ansehen @cocofix   
 
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26.02.2004 13:54 Uhr von Garviel
Nene, das passt schon: In der Schweiz zahlste dich zwar für 20 km Geschwindigkeitsüberschreitung dumm und dusselig (IMHO übrigens auch zu Recht), aber die extrem laxe Rechtsprechung bei Sexualstraftaten, auch und gerade bei Kindesmisshandlungen, verwundert mich immer wieder aufs Neue (braucht man nicht mal die Schundblätter lesen, die Neue Zürcher ist da eine ebenso seriöse wie aussagekräftige Quelle). Woher das kommt, weiß ich nicht, ist aber tatsächlich so.
Kommentar ansehen Bevor der Täter ...   
 
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26.02.2004 13:58 Uhr von ernie123
für sein restliches Leben weggesperrt werden soll, sollte ihm doch geholfen werden. Der Täter ist Krank und diese Krankheit sollte behandelt werden.
Kommentar ansehen eben@ernie   
 
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26.02.2004 14:12 Uhr von deobeo
Wegsperren kann nur die letzte Lösung sein, aufhängen und Gemächt wegschneiden... ich bin froh, daß schon viele Menschen über solche Gedanken erhaben sind.
Ernie hat recht, der Mensch ist krank und sollte therapiert werden, wenns nicht geht, bleibt er in der Geschlossenen.
ABER ambulant ist ein Witz, meine Freundin möchte Ihre Magersucht auch ambulant behandeln lassen und DAS KLAPPT GANZ BESTIMMT. Stationär einweisen, behandelt werden und sich vor allem behandeln lassen, dann klappts auch mit dem Nachbar(skind).

Bestrafen bringt bei einem kranken Menschen wenig, man muß Ihn heilen, weshalb ich auch denke, 3 Jahre wären weder zu viel noch zu wenig, er sollte bleiben müssen, bis er gesund ist und sieht, was er weshalb getan hat. (Hm, dann könnte man Ihn ja bestrafen, denk ich mir grad)

Martin
Kommentar ansehen @ernie   
 
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26.02.2004 14:15 Uhr von nichtvergessen
gaebe es eine Wahrscheinlichkeit auf Heilung koennte man sich dem Gedanken anschliessen, dass es eine Rolle spielen koennte was aus dieser Art von "Taetern" werden soll. Die Realitaet zeigt jedoch dass es keine wirklich erfolgreiche Methode gibt. Lediglich die Verwahrung dieser "Kranken Wesen" kann somit Abhilfe schaffen, auch wenn die sofortige Eliminierung mehr als angebracht waere.

Kommentar ansehen hm   
 
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26.02.2004 14:19 Uhr von ClaudiasHengst
welche krankheit hat er denn? Es gibt keine Krankheit die "Kinderficken" heißt...
Kommentar ansehen laut quelle...   
 
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26.02.2004 15:37 Uhr von lolo.stone
... ist die haftstrafe aufgeschoben und nicht aufgehoben:

"Das Bezirksgericht Zürich schob am Mittwoch das Urteil von drei Jahren Gefängnis zugunsten des Gangs zum Psychiater auf. [...]Das Gericht folgte dem Antrag der Verteidigung und schob den Strafvollzug zu Gunsten einer ambulanten Psychotherapie auf."

Dieses weil die Behandlung bereits begonnen wurde.

Ob das so ausreichend ist, darüber kann sicher weitergestritten werden, er kommt aber scheinbar nicht damit alleine davon.

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