Gentests an künstlich erzeugten Embryonen werden ab 2014 erlaubt
Das Bundeskabinett hat die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) jetzt rechtlich festgelegt. Unter bestimmten Voraussetzungen können jetzt Paare, Gentests an künstlich erzeugten Embryonen durchführen lassen.
Demnach soll diese Praxis nur bei Gefahr der Fehl- oder Totgeburt durchgeführt werden. Auch bei Veranlagung von schweren erblichen Krankheiten bei mindestens einem Elternteil soll die PID erlaubt sein. Bei beiden Fällen muss aber eine professionelle Beratung stattfinden.
Kritisiert wird die PID weiterhin von dem Deutschen Ethikrat und den Kirchen. Beide Seiten befürchten, dass im Falle von Erbkrankheiten die künstlich erzeugten Embryonen einfach vernichtet werden, statt sie in den Mutterleib zu verpflanzen.