Pressefreiheit: Auskunftspflicht der Regierung soll eingeschränkt werden
Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird zur Auskunftspflicht der Bundesbehörden verhandelt. Auslöser war die Klage eines Journalisten der "Bild"-Zeitung, der wissen wollte, wie viele ehemalige BND-Mitarbeiter eine Nazivergangenheit gehabt hätten. Er bekam keine Antwort und zog vor Gericht.
Er wollte die Antwort einklagen. Die Auskunftspflicht ist im Landespressegesetz festgeschrieben und wurde bisher auch auf Bundesbehörden angewandt. Das Gericht nahm die Klage an und gab zu erkennen, dass es nicht nur für den einen Fall ein Urteil anstrebe. Ein Grundsatzurteil soll gefällt werden.
Jetzt hat sich zusätzlich das Bundesinnenministerium eingeschaltet. Man will erreichen, dass Bundesbehörden nicht länger der Auskunftspflicht unterliegen. Presseorgane wittern eine neue Form der Zensur.