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JVA-Ausbruch wegen Autogramm einer Pornodarstellerin

Um sich ein Autogramm ihrer Lieblings-Pornodarstellerin zu holen, haben drei Insassen der JVA Heimsheim den Entschluss gefasst für einen Abend auszubrechen.

Durch das Küchenfenster kletterten die Inhaftierten in die Freiheit um zur Veranstaltung "Porno Buongiorno" zu kommen, wo das Busenwunder Jenna Jane eine Show zeigte und danach Autogramme gab.

Nach der Party kehrten die Ausbrecher gegen 03:15 Uhr in die JVA zurück. Ihr Ausbruch wurde jedoch bemerkt und somit drohen weitere fünf Jahre Gefängnis wegen "Gefangenen-Meuterei".


WebReporter: Schakobb
Rubrik:   Kurioses / Kriminelles
Schlagworte: Star, Stuttgart, Porno, Ausbruch, JVA, Autogramm
Quelle: www.bild.de
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14 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

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27.12.2012 08:32 Uhr von jschling
 
+24 | -1
 
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Behandle deine Gefangenen gut, dann sind sie auch pünktlich zum Frühstück wieder da, auch ganz ohne diese lästige Aufpasserei
Kann man den Gefangenen keinen Schüssel geben ? ist ja irgendwie erniedrigend, wenn man immer durchs Fenster klettern muss.
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27.12.2012 08:32 Uhr von tutnix
 
+30 | -1
 
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denen droht überhaupt nichts, da sie offenbar keinerlei gewalt angewendet haben bei ihrer aktion. da schreibt bild mal wieder stuss.
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27.12.2012 08:33 Uhr von Turnschuh_one
 
+27 | -2
 
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Ein Mensch kann nicht für seinen Freiheitsdrang bestraft werden. Wenn keine Menschen zu Schaden kommen und keine Sachbeschädigung erfolgt, dann wird man nicht für einen Ausbruch bestraft.
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27.12.2012 08:41 Uhr von Joeiiii
 
+8 | -5
 
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Die Tat war an Dummheit kaum zu überbieten., aber als solche harmlos. Wenn die deswegen wirklich 5 weitere Jahr Haft bekommen sollen, dann versteht das wohl keiner der mehr als 80 Millionen Deutschen, zumal das in keinem Verhältnis zur Tat steht.

Vielleicht sollte man den Gefängnisdirektor und die Wärter einsperren? Schließlich ist das Gefängnis so schlecht bewacht und gesichert, daß man mal eben so aus dem Küchenfenster klettern kann. Und kein bißchen weniger schlimm: Man kommt auch problemlos mitten in der Nacht wieder rein. Da kann man also auch gemütlich Drogen, Waffen, Zigaretten und alles mögliche reinschmuggeln.
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27.12.2012 09:20 Uhr von Suffkopp
 
+0 | -17
 
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27.12.2012 09:23 Uhr von LoneZealot
 
+11 | -3
 
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@ tutnix

Eben, ein Ausbruch aus einem Gefängnis ist in D´land nicht strafbar. Solange man niemanden verletzt oder etwas beschädigt hat, droht einem erstmal garnichts.
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27.12.2012 09:50 Uhr von fromdusktilldawn
 
+0 | -5
 
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haha, drei vollpfosten eben und einige vollpfostenkommentare, die dummheit kennt eben keine grenzen
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27.12.2012 10:03 Uhr von angelina2011
 
+3 | -0
 
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Diese News ist wie immer nur bei Bild zu lesen. Also erfunden.. Keine seriöse Seite schreibt darüber. Nur ein paar Blogs haben diese Schundnews übernommen.
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27.12.2012 10:04 Uhr von Slingshot
 
+4 | -1
 
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@ fromdusktilldawn
Deiner ist der beste "Vollpfostenkommentar". Nichts zu danken. =)
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27.12.2012 11:18 Uhr von Phillsen
 
+1 | -0
 
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Also bevor hier wieder irgendwelche Vermutungen ins Rampenlicht geschoben werden.

Warum waren die drei im Knast? und was war das für ein Knast?

Es gibt doch schließlich auch sowas wie offenen Vollzug oder ähnliches. Gerade für Leute von denen man genau weiss, dass sie keine Gefahr für die Gesellschaft sind, aber halt irgendwas angestellt haben, für das sie verknackt wurden.

Nicht jeder Knast sieht aus wie Alcatraz.

EDIT:
http://strafblog.de/...

[ nachträglich editiert von Phillsen ]
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27.12.2012 11:49 Uhr von tutnix
 
+2 | -0
 
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@Suffkopp

tja im gegensatz zur bild bin ich mit der rechtlichen lage soweit vertraut, um zu wissen, das denen überhaupt nichts droht. die bild bzw. dessen "journalisten" dagegen haben mal wieder ihr exorbitantes unwissen demonstriert.
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27.12.2012 12:13 Uhr von dungalop
 
+0 | -0
 
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Bevor ihr euch weiter die Köpfe einschlagt:

WIKI sagt:

>>In Deutschland und Österreich beispielsweise ist die Flucht als solche straffrei, die Hilfe zur Flucht jedoch straf- bzw. bußgeldbewehrt (§ 120 StGB Gefangenenbefreiung, § 115 OWiG). Wer einen Gefangenen befreit, ihn zum Entweichen verleitet, dabei fördert oder es bloß versucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Jedoch begehen Ausbrecher, um entweichen zu können, in den meisten Fällen Straftaten, wie Sachbeschädigung (Gitterstäbe durchsägen), Diebstahl (Mitnahme der Gefängniskleidung), Körperverletzung (Anwendung von Gewalt gegen einen oder mehrere Strafvollzugsbedienstete, Verabreichen von K.-o.-Tropfen) oder Bestechung. Ein Gefängnisausbruch bleibt daher selten straffrei. Überdies kann ein gemeinsamer, gewalttätig durchgeführter Ausbruch nach § 121 StGB als Gefangenenmeuterei bestraft werden.

Daneben stellt die Flucht selbst in aller Regel einen Disziplinarverstoß gegen die Anstaltsordnung dar, der bei Wiederergreifen mit Arrest oder anderen Hausstrafen geahndet wird bzw. sonst verschärfte Haftbedingungen zur Folge hat. Eine erfolgreiche oder versuchte Flucht hat meist auch negative Auswirkungen auf eine vorzeitige Haftentlassung.

Nach Artikel 8 der Haager Landkriegsordnung darf die Flucht Kriegsgefangener nur dann disziplinarisch bestraft werden, wenn der Flüchtige ergriffen wird, bevor es ihm gelingt, sein Heer zu erreichen oder das vom Feind besetzte Gebiet zu verlassen.<<



http://de.wikipedia.org/...
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27.12.2012 12:21 Uhr von Feingeist
 
+0 | -0
 
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"Gefangenen-Meuterei"? Bullshit! Guckst Du:

"§121 StGB: Gefangenenmeuterei

(1) Gefangene, die sich zusammenrotten und mit vereinten Kräften

1. einen Anstaltsbeamten, einen anderen Amtsträger oder einen mit ihrer Beaufsichtigung, Betreuung oder Untersuchung Beauftragten nötigen (§ 240) oder tätlich angreifen,

2. gewaltsam ausbrechen oder

3. gewaltsam einem von ihnen oder einem anderen Gefangenen zum Ausbruch verhelfen,

werden mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."


Nur der gewaltsame Ausbruch ist strafbewährt. Davon kann hier keine Rede sein.
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27.12.2012 14:58 Uhr von jAckripper0815
 
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Gefangen-Meuterei O_o
son mist wer ausbricht bekommt nix auf den deckel in deutschland. es sei den er begeht dabei straftaten wie z.b. sachbeschädigung and mauer/fenster. finds aba c00l das die zurückgegangen sind :)

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